AGBs / ABS

I. Allgemeines

Die Leistungen und Angebote der Firma ABS-Entrümpelungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Firma ABS-Entrümpelungen.

III. Preise

Die Preise werden nach einer Besichtigung und Schätzung bemessen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

IV. Termin- und Leistungszeit

Termine sowie Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferung der Dienstleistung verlängert sich entsprechend der zeitlichen Verzögerung, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Termin- und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die der Firma ABS-Entrümpelungen das Liefern der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel usw. - führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen. Sie berechtigen die Firma ABS-Entrümpelungen, die Termine und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferung der Dienstleistung oder wird die Firma ABS-Entrümpelungen von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber daraus keine Schadensansprüche ableiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma ABS-Entrümpelungen nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Kommt die Firma ABS-Entrümpelungen in Termin oder Leistungsverzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teilleistungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Schadensansprüche werden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gewährleistet.

V. Gewährleistung

Die Firma ABS-Entrümpelungen gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung und Entsorgung. Weist die Entrümpelung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Vertragspartner verpflichtet, der Firma ABS-Entrümpelungen diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Firma ABS-Entrümpelungen ist in diesem Fall verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen. Verstößt der Vertragspartner gegen die Anzeigepflicht, so sind andere Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern der Firma ABS-Entrümpelungen die Beseitigung der Beanstandungen oder Mängel nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Zahlungsbedingungen

Die Firma ABS-Entrümpelungen gewährt gewerblichen Kunden ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Die Firma ABS-Entrümpelungen verlangt von privaten Kunden eine vor Ort Begleichung der erbrachten Leistungen in bar oder Scheck. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma ABS-Entrümpelungen/Dienstl über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

VII. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma ABS-Entrümpelungen als auch gegen deren Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

VII. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Krefeld.

VIII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.